Was besagt §15 ArbSchG?

mikarger24. Januar 2024

Was besagt §15 ArbSchG?

 

Antworten

Karlie25. Januar 20240x hilfreich

Der §15 ArbSchG Beschäftigte haben für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.

DaLu25. Januar 20240x hilfreich

Pflichten der Beschäftigten

biene0109025. Januar 20240x hilfreich

Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.

 

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