Der Ursprung des Sprichwortes liegt im Rechtswesen. Das Thing war bei den Germanen die Volks-, Heeres- und Gerichtsversammlung, die dreimal im Jahr stattfand. Erschien ein Angeklagter nicht beim Thing, so konnte er erst beim dritten Nichterscheinen in Abwesenheit verurteilt werden.
Das Thing war bei den Germanen die Volks-, Heeres- und Gerichtsversammlung, die dreimal im Jahr stattfand. Ist ein Angeklagter nicht beim Thing erschienen, so konnte er erst beim dritten Nichterscheinen in Abwesenheit verurteilt werden...
Die Redewendung kommt wahrscheinlich aus dem Mittelalter.Es wurdes drei Mal im Jahr eine Ratsversammlung gehalten wurde und ein Angeklagter dabei genau drei Chancen, sich den Richtern zu stellen. Erschien er auch beim dritten Mal nicht zur Verhandlung, wurde er in Abwesenheit verurteilt.