Die Unverfallbarkeit bedeutet, dass die Anwartschaft auch dann fortbesteht, wenn das Arbeitsverhältnis vor der Rente endet
Bei einer betrieblichen Altersversorgung können, bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen, die Leistugen nicht bzw. nicht vollständig verweigert werden sollte der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen.