Die Gewerkschaft ist nicht berechtigt, Tarifverträge abzuschließen. Es fehlt an Mitgliedern oder Übereinstimmung.
Tarifunfähig ist eine Gewerkschaft, der für die Durchsetzung von Forderungen in einem Geltungsbereich der dafür notwendige Organisationsgrad unter den Beschäftigten fehlt. Eine derartige Gewerkschaft ist nicht berechtigt, Tarifverträge abzuschließen.