Das passive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl als Kandidat aufgestellt zu werden und gewählt zu werden. Wer das passive Wahlrecht besitzt, wird als wählbar bezeichnet. Die Voraussetzungen für das passive Wahlrecht können je nach Wahl unterschiedlich sein, z.B. das Erreichen eines bestimmten Alters oder die deutsche Staatsbürgerschaft.
Passives Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden.