Handeln, Verhalten, das auf einen bestimmten Willen schließen lässt und eine ausdrückliche Willenserklärung rechtlich ersetzt
stillschweigenden Handlungen
Einen Schluß ziehen
"Richtigen Schluß ziehen"
schlussfolgernd
Das Adjektiv konkludent bedeutet „einen Rückschluss zulassend“, „folgerichtig“. Es wird in erster Linie in der Rechtssprache verwendet, kommt aber durchaus auch in anderen, etwa philosophischen Zusammenhängen vor.
Schlüssiges Handeln oder Konkludentes Handeln (lat. concludere "folgern“, einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung).