Der Begriff bezeichnet juristisch eine Beurteilung aus früherer Sicht.
Ex ante ist ein Begriff der juristischen Fachsprache und bezeichnet eine Beurteilung aus früherer Sicht.
Der Begriff ex ante bedeutet „im Voraus“, „vorab“ oder „zuvor“. Der Begriff beschreibt eine Betrachtung oder Beurteilung der Sachlage vor dem Eintritt des eigentlichen Ereignisses.
Ex ante wird hauptsächlich in der juristischen Fachsprache, gelegentlich aber auch in der Wirtschaftssprache verwendet.
es bedeutet im Voraus