1. Die Berechtigung zu jagen (nicht in Gefragt Gejagt);-)
2. Früher § 21, heute § 51, nicht mehr ganz der Herr seiner Sinne zu sein (gaga).
1) Er hat erfolgreich eine Ausbildung absolviert und vom Ordnungsamt die Berechtigung zum Jagen bekommen.
2) Er ist nicht ganz richtig im Kopf (ironisch).
mit der Redewendung wird ein Mensch als hoffnungsloser Fall beschrieben, als jemand, der in seinem Verhalten nicht ernst zu nehmen ist