Spanisch "Embargo" aus dem 18.Jahrhundert entlehnt bedeutet "Beschlagnahme".
Früher wurde ein Land dadurch gestraft, dass seine Schiffe beschlagnahmt wurden und es so keinen Handel mehr treiben konnte.
Embargo ist im Außenhandel und in der Außenhandelspolitik das behördliche Verbot des Exports und/oder Imports von Gütern und Dienstleistungen in einen bzw. aus einem bestimmten Staat.
wirkungsloses Mittel um andere Staaten zu bestrafen
Eine staatlich angeordnete Zwangsmaßnahme, mit der der Güterhandel mit einem bestimmten Staat unterbunden wird, i.d.R. als Repressalie gegen Völkerrechtsverletzungen oder um das betreffende Land zu bestimmten Handlungen zu zwingen bzw. es davon abzuhalten.
Embardo bedeutet wenn Gegen eine Reihe von Ländern hat die EU aus politischen Gründen Wirtschaftssanktionen verhängt.