Einschlägig vorbestraft bezieht sich immer auf einen Tatverdächtigen. Dieser Tatverdächtige wurde wegen der gleichen Straftat, derer er jetzt verdächtig wird, schon einmal verurteilt.
Wiederholungsstraftäter
Jemand, der sich wegen der gleichen Sache mehrfach strafbar gemacht hat.
Wenn jemand als einschlägig vorbestraft bezeichnet wird, bedeutet das, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt.