Ist ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird der Wert der Einrichtung pauschal anhand der Wohnfläche berechnet und im Schadenfall reguliert.
Ergänzend hierzu muss man zur Vereinbarung dieser Klausel im Regelfall eine Versicherungssumme von mindestens € 650,- je m² Wohnfläche absichern. Dem Versicherer wird somit das Recht entzogen, im Schadenfall eine Unterversicherung (mehr Wert vorhanden als versichert) im Teilschaden zu prüfen.
Wen Deine Versicherungen diese Klausel in der Police haben, ersetzen sie den Schaden in voller Höhe, wen die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
Bei Eintritt des Versicherungsfalles entspricht die tatsächliche Wohnfläche dem in der Police eingetragenen Wert. Die vereinbarte Versicherungssumme ist höher als oder gleich der pauschalen Versicherungssumme.Es gibt keine weitere Hausratpolice für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht.
Ist ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird der Wert der Einrichtung normalerweise pauschal anhand der Wohnfläche berechnet. So bleibt dem Versicherungsnehmer die komplizierte und umständliche Bewertung seines gesamten Hausrats erspart.
Versicherungssumme= Quadratmeterzahl der Wohnfläche x vereinbarter Betrag pro qm
Die Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht erstattet die Schäden in vollem Umfang - maximal jedoch die vereinbarte Versicherungssumme. Daher müssen Versicherungsnehmer regelmäßig prüfen, ob im Falle eines Totalschadens die pauschal errechnete Summe noch dem Wert des Hausrats entspricht.