Als konstitutionelle Monarchie wird die Art der Monarchie verstanden, in der der Monarch über politischen Gestaltungsspielraum verfügt und Einfluss auf die Regierungsbildung hat. Allein regieren kann er trotzdem nicht; die politische Macht muss mit dem Parlament geteilt werden. In Deutschland war die Reichsgründung im Jahr 1871 eine Art konstitutionelle Monarchie. Der Monarch war zwar der Reichskanzler aber zuerst musste er immer noch das Reichstagswahlergebnis berücksichtigen und dann war er vom Vertrauen des Reichstags absolut abhängig.
Das ist eine Monarchie, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung geregelt und beschränkt wird.