Dient zur Wartepflicht.
Laut StVO dienen sie zur "Hervorhebung einer Wartepflicht für den Fahrverkehr infolge einer bestehenden Rechts-vor-Links-Regelung"
Laut StVO dienen die Haifischzähne u.a. zur "Hervorhebung einer Wartepflicht für den Fahrverkehr infolge einer bestehenden Rechts vor Links Regelung".
Allerdings kommt das Verkehrszeichen nur abseits von Bundes-, Landes- und Kreis- sowie Hauptverkehrsstraßen zum Einsatz.