Erst nach vier Jahren, als die Beweisaufnahmen beendet und alle noch lebenden Personen aus Hitlers Umgebung vernommen waren, konnte das Amtsgericht Berchtesgaden am 25. Oktober 1956 das Toderklärungsverfahren abschließen.
Erst 1952 beantragte ein Rechtsanwalt, Hitler offiziell für tot zu erklären. Das Gerichtsverfahren dazu zog sich bis 1956 hin. Es ging um das Erbe.