Das preußische Gesetz über den Belagerungszustand sah den automatischen Übergang der Exekutive auf die Militärgewalt vor. Regelungen dieser Art fehlten in Bayern absichtlich. Stattdessen wurde mit königlich bayerischer Verordnung vom 31. Juli 1914 die vollziehende Staatsgewalt von den Ministerien auf die Militärbefehlshaber übertragen, praktisch auf das Kriegsministerium und die drei im Lande befindlichen bayerischen stellvertretenden Generalkommandos. In der Pfalz war die Zivilgewalt dem Kommandeur der 3. bayerischen Division und in den Festungen Ingolstadt und Germersheim den Kommandanten übertragen.
Diesen Militärstellen waren aber in Bayern nur die Mittel- und Unterbehörden nachgeordnet, während - anders als im übrigen Reich - die Staatsministerien neben dieser Hierarchie standen. In Bayern stand das Kriegsministerium an deren Spitze und konnte – anders als im übrigen Reich zu beobachten – gegenüber den nachgeordneten Stellen koordinierend wirken. Die Gerichte waren grundsätzlich nicht betroffen.
Kaiser Wilhelm II. verhängte den Kriegszustand am 31. Juli 1914, was allerdings nicht für Bayern galt. Hier wurde der Kriegszustand durch königliche Verordnung verhängt und blieb formal bis 1. Dezember 1919 bestehen.
Na, in Bayern hat das der Kieni Ludwig III. erledigt und den Kriegszustand über Bayern verhängt.