Der Arbeitgeberverband begreift sich nach eigenem Bekunden als "Zusammenschluss von Unternehmen, die sich als handelnde Kirche verstehen“. Für diesen ist dabei der so genannte "Dritte Weg“ ohne Streikrecht und Koalitionsfreiheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Wettbewerbsvorteil. Folgt man der Argumentation des Verbandes würden in Deutschland 1,5 Millionen Beschäftigten der Kirchen maßgebliche Grundrechte vorenthalten. Dagegen steht indes ver.di. Da aber ver.di nach Sicht des Verbandes nicht eine Mehrheit der Beschäftigten vertritt, sei ver.di in diesem Fall auch tarifunfähig.
In der Pflege gibt es zu wenige Mitglieder von VERDI
Mich interessiert eher der Hintergrund dieser Auseinandersetzung
Da Verdi nach Ansicht des Arbeitgeberverbandes „keine Durchsetzungskraft in der Branche für sich in Anspruch nehmen kann“.