Leider denkt der Bund, er braucht für Bürgergeld beziehenden nur einen Bruchteil der Kosten, die eigentlich bei den Bezügen zu zahlen sind zu zahlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen verklagen den Bund in Deutschland vor allem, weil sie finanzielle Ausgleichszahlungen oder Erstattungen einfordern, die ihrer Ansicht nach vom Staat nicht oder nicht vollständig geleistet werden. Diese Klagen entstehen häufig aus strittigen Fragen zur Finanzierung der Krankenkassen, insbesondere wenn der Bund gesetzliche Verpflichtungen zur Kostenübernahme oder zur Finanzierung bestimmter Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt.
Ein konkretes Beispiel sind Klagen der Krankenkassen wegen fehlender oder unzureichender Erstattungen für Ausgaben, die durch gesetzliche Vorgaben entstanden sind, wie etwa bei der Finanzierung von Leistungen für bestimmte Patientengruppen oder bei der Übernahme von Kosten im Rahmen von Sozialgesetzbüchern. Manchmal geht es auch um die sogenannte "Schuldenbremse" oder andere haushaltspolitische Maßnahmen, die den Bund daran hindern, ausreichende Mittel bereitzustellen.
Die gesetzlichen Krankenkassen verklagen den Bund aufgrund der unzureichenden Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden.
die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden