Im Antarktis-Vertrag einigten sich diejenigen Staaten, die Ansprüche oder Anspruchsvorbehalte in der Antarktis haben, ihre Gebietsansprüche ruhen zu lassen und auf die wirtschaftliche Ausbeutung oder militärische Nutzung zu verzichten, um die Antarktis stattdessen gemeinsam wissenschaftlich zu erforschen.
Tatsächlich gibt es Gebietsansprüche in der Antarktis – aber sie sind eingefroren und dürfen aktuell nicht durchgesetzt oder erweitert werden. Der Grund dafür ist der Antarktisvertrag (Antarctic Treaty) von 1959, der 1961 in Kraft trat.
die gibt es, die wurden jedoch mit dem Antarktisverstrag "eingefroren"