Damit noch mehr Steuergelder verprasst werden können
das ist im Wahlgesetzt und der Wahlordnung für den Bundestag so festgelegt.
Aufgrund der Überhang- und Ausgleichsmandate.
Weil es mehr Überhangmandate gibt, die dann Ausgleichsmandate zur Folge haben, so dass prozentual jede Partei wirklich die Abgeordneten hat, die ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Keine Partei will auf Abgewordnete verzichten - auf Kosten der Steuerzahler
Es sind zusätzlich 100 Volksvertreter durch Überhang- oder Ausgleichsmandate.
Das liegt an den Überhang- bzw. Ausgleichsmandaten.
Unser zweigeteiltes Wahlrecht mit Mehrheits- (Wahlkreis-Abgeordneter) und Verhältniswahl (Landesliste) verursacht sog. Überhangsmandate, wenn eine Partei über die Direktmandate mehr Sitze erreicht als ihr über die Landesliste zustünden. Sie hat gewissermaßen zu viele Abgeordnete. Um das Sitzverhältnis zwischen den Parteien wieder herzustellen, bekommt nun jede der anderen Fraktionen entsprechend ihrer Größe sog. Ausgleichsmandate zugeteilt.
Man könnte die Überhangmandate auch anders ausgleichen, aber die Parteien konnten sich bei der (durch Urteil des BVerfG nötig gewordenen) Neuregelung 2013 nur auf diese Methode einigen, die ein übermäßig großes Parlament erzeugen kann, weil sie bei anderen Methoden jeweils einen Nachteil für die eigene Partei befürchtet haben.
Das liegt an den Übergangmandaten. Mit der Erststimme kommt man direkt in den Bundestag. Wenn aber das Verhältnis der Parteien nicht mehr stimmt gibt es Ausgleichsmandate.