Damit das Sondervermøgen durch Lockerung der Schuldenbremse exorbitant eskalieren darf.
Das Grundgesetz wird geändert, um aktuelle politische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Herausforderungen zu regeln, wie etwa die Schuldenbremse (Art. 109, 115 GG) oder Klimaneutralität, wobei Änderungen eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordern und der unantastbare Kern (Art. 1, 20 GG) geschützt bleibt.
Damit "der Bund eine Kompetenz für Handlung, Taten, aber auch Ausgaben hat"