Die Abgeordneten in Hamburg und Bremen nehmen traditionell keine ausländischen Orden an. Dies geht auf das hanseatische Ordensverbot zurück, das im 13. Jahrhundert in Hamburg entstand. Es wird als unvereinbar mit dem bürgerlichen Geist angesehen, sich durch Orden vor anderen auszuzeichnen. Auch heute noch ist es für Senatoren, Bürgerschaftsabgeordnete und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst verpönt, Auszeichnungen anzunehmen.
Ganz so einfach ist es nicht: Das Hamburger Stadtrecht (1270) enthält kein ausdrückliches "Ordensverbot", letztendlich entscheiden die zu ehrenden Personen selbst über die Annahme. Beispielsweise hat Helmut Schmidt zwar das Bundesvedienstkreuz abgelehnt, aber den Aachener "Orden wider den tierischen Ernst" angenommen. https://www.shmh.de/journal-warum-hanseaten-keine-orden-tragen/
Bremen stimmte als einziges Bundesland gegen die Stiftung des Bundesverdienstordens und Hamburg stiftet keinen eigenen Landesverdienstorden