Johnson wurde in den USA geboren und besaß sowohl einen US-Ausweis als auch die britische Staatsbürgerschaft. Alle US-Bürger, auch diejenigen mit doppelter Staatsbürgerschaft, müssen unabhängig vom Wohnort eine Steuererklärung in den USA einreichen. Bei Johnson wäre Kapitalertragssteuer fällig gewesen.
Aus finanziellen Gründen.
Das war aus Steuertechnischen Gründen.