Eine gesetzliche Vorgabe gibt es für die 21 nicht. Wer volljährig ist, darf in die Spielbank, die vom jeweiligen Bundesland betrieben wird. Spielotheken sichern sich durch die Vorgabe ab, so dass niemand, der dort Mist macht, unter Jugendrecht fällt. Da gehts um Haftung, aber auch um Strafrecht - wenn z. B. jemand ausrastet, weil er verloren hat.
Weil man dann erst als volljährig gilt.
In allen Bundesländern liegt das Mindestalter für die Spielteilnahme bei 18 Jahren, ausgenommen hiervon sind Bayern und Baden-Würrtemberg die weiterhin ein Mindestalter von 21 Jahren vorschreiben. Früher war ein Mindestalter von 21 Jahren jedoch üblich.
Manche Spielhallen behalten sich das Recht vor den Zutritt nur für Personen ab 21 Jahren zu gestatten was sie jedoch freiwillig und ohne gesetzliche Grundlage tun. Einige der Betriebe wollen damit junge Erwachsene schützen aber auch die Seriösität ihres Lokales bewahren.
Je jünger, desto größer ist die Suchtgefahr. Ältere Menschen sind meistens verantwortungsbewußter und hören auf, bevor sie süchtig werden
Weil die Gesetzeslage sich entsprechend angepasst hat.