Der Begriff "Inobhutnahme" leitet sich von den Wörtern "in Obhut nehmen" ab, was bedeutet, jemanden vorübergehend an einem sicheren Ort unterzubringen und zu beschützen, wenn eine dringende Gefahr für das Kindeswohl besteht oder ein Kind selbst um Hilfe bittet. Es ist ein juristischer Begriff aus dem deutschen Recht (§ 42 SGB VIII), der die vorübergehende Aufnahme durch das Jugendamt beschreibt, um eine Krisensituation zu klären und Schutz zu gewährleisten, bis eine längerfristige Lösung gefunden wird.
Der Begriff „Inobhutnahme“ stammt aus dem deutschen Sozialrecht und beschreibt das behördliche Vorgehen, wenn Kinder oder Jugendliche vorübergehend aus ihrem familiären Umfeld herausgenommen werden, um sie vor Gefahren zu schützen.
Das Wort setzt sich zusammen aus:
Wörtlich bedeutet „Inobhutnahme“ also „das Aufnehmen unter Obhut“ oder „das Unterbringen unter Schutz“. Es beschreibt den Vorgang, dass das Jugendamt oder eine andere zuständige Behörde ein Kind oder einen Jugendlichen in ihre sorgende Obhut nimmt, wenn das Wohl des Kindes in seiner Familie gefährdet ist.
Dieser Begriff betont die Schutzfunktion und die vorübergehende Betreuung, bis eine sichere Lösung für das Kind gefunden wird. Es ist ein wichtiger Schritt im Kinderschutz, der darauf abzielt, Schaden abzuwenden und das Wohl des Kindes zu sichern.
In Sicherheit bringen
Nahme kommt von nehmen, Obhut ist fürsorglicher Schutz, Aufsicht, in ist in
Der Begriff „Inobhutnahme“ setzt sich zusammen aus „in“ und „Obhut“, was bedeutet, dass ein Kind oder Jugendlicher vorübergehend an einen sicheren Ort gebracht wird, um es vor Gefahr zu schützen.