Dieser Grundstückstausch erfolgte aus Haftungsrechtlichen Erwägungen. Die bekannte "Eisbachwelle" befand sich im Besitz des Freistaats weswegen das Wellenreiten hier offiziell aus Gründen der Haftung verboten war. Die Stadt München, der das Gelände jetzt gehört, konnte im Gegensatz zum Freistaat, eine Bade- und Bootsverordnung erlassen in der das Wellenreiten auf eigene Gefahr erlaubt ist.
Das Surfen am Münchner Eisbach konnte damit legalisiert werden. Quelle
Um die Grundstückspreissteigerungen zu dämpfen.