Heute enspricht das deutsche Grundgesetz einer vollwertigen Verfassung. Warum es immer noch so heißt, hat historisch-entwicklungsbedingte Gründe. Sehr schön beschrieben ist das hier.
Das rührt aus einer mit Haarspalterei verwandten Haltung in der Nachkriegszeit. Für die Bundesrepublik wurde etwas Verfassungsähnliches gebraucht, gleichzeitig sollte aber der Schwebezustand vor einer Wiedervereinigung und der Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik weder geschmälert noch erschwert werden. Das GG ist übrigens eines der wenigen Gesetze, die keine Paragrafen, sondern Artikel haben.
Das Grundgesetz war nur als Provisorium gedacht. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde das Grundgesetz dann zur Verfassung des gesamten Deutschland erklärt.
Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands.