bislang ist es keine Pflicht, dass Blitzableiter am Haus angebracht sein müssen, es sei denn, es sind "besondere" Gebäude. Besondere Gebäude sind z.B. unter Denkmalschutz stehende Häuser und/oder solche mit Stroh-oder Holzdach, alleinstehende Gebäude sowie öffentliche Gebäude wo sich viele Menschen aufhalten (z.b. Krankenhaus). Auch wenn man für "kleine niedrige Privathäuser" bislang nicht gesetzlich verpflichtet ist, so fordern bereits einige Versicherungen die Anbringung von Blitzableitern.
Weil jeder selbst entscheiden kann, ob er sich einen installiert.
In der Regel sind bei Wohnhäusern keine Blitzableiter vorgeschrieben. In den Vorschriften gibt es eine Blitzschutz-Pflicht nur für besonders gefährdete Bauten – und damit sind dann wirklich entweder besonders exponierte Gebäude gemeint oder solche Bauten, bei denen ein Blitzschlag zu großen Schäden führen können. Das können auch alte denkmalgeschützte Häuser sein.
Innerhalb eines bestimmten Radius um besonders hohe Gebäude ist es keine Pflicht.
Bei meinen Eltern auf dem Land ist dies die Ortskirche. Da die bei weitem alle Gebäude überragt und der Ort auch nicht sonderlich groß ist, braucht dort kein Gebäude einen eigenen Blitzableiter installieren.