Der Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern: 5 ständige und 10 nichtständige Mitglieder.
Die 5 ständigen Mitglieder sind durch die Charta der Vereinten Nationen vorgegeben: China, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA. Diese fünf Staaten verfügen als einzige über das sogenannte Veto-Recht.
Die 10 nichtständigen Mitglieder werden von der Generalversammlung (GV) für eine jeweils zweijährige Amtszeit (volle Kalenderjahre) nach einem aus der Zeit des Kalten Krieges stammenden Regionalschlüssel gewählt. Jedes Jahr wechseln fünf nichtständige Mitglieder.
sie wurden in den Sicherheitsrat mit ständigem Sitz gewählt