Die Nahrungsaufnahme ist eigenwirtschaftliche Verrichtung, die dann nicht arbeitsrechtlich versichert ist (sofern die Tätigkeit diese Nachrungsaufnahme nicht hervorruft).
Siehe "Wer weiß denn sowas?" vom 04. 03. 21.
Da brauche ich nicht googeln - da genügt gesunder Menschenverstand. Eine Trinkflasche mit den Zähnen öffnen hat nichts mit der Kopiertätigkeit zu tun.