Warum gilt es laut Sozialgericht nicht als Arbeitsunfall, sich am Kopierer Zähne an einer Trinkflasche abzubrechen?

storabird · 05. März 2021

Warum gilt es laut Sozialgericht Dresden nicht als Arbeitsunfall, sich am Kopierer mehrere Zähne an einer Trinkflasche abzubrechen?

 

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Pontius · 05. März 2021 · 1x hilfreich

Die Nahrungsaufnahme ist eigenwirtschaftliche Verrichtung, die dann nicht arbeitsrechtlich versichert ist (sofern die Tätigkeit diese Nachrungsaufnahme nicht hervorruft).

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s125817 · 05. März 2021 · 0x hilfreich

Siehe "Wer weiß denn sowas?" vom 04. 03. 21.

Sonnenwende · 05. März 2021 · 0x hilfreich

Da brauche ich nicht googeln - da genügt gesunder Menschenverstand. Eine Trinkflasche mit den Zähnen öffnen hat nichts mit der Kopiertätigkeit zu tun.

 
 

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