Warum gilt es laut Sozialgericht nicht als Arbeitsunfall, sich am Kopierer Zähne an einer Trinkflasche abzubrechen?

storabird05. März 2021

Warum gilt es laut Sozialgericht Dresden nicht als Arbeitsunfall, sich am Kopierer mehrere Zähne an einer Trinkflasche abzubrechen?

 

Antworten

Pontius05. März 20211x hilfreich

Die Nahrungsaufnahme ist eigenwirtschaftliche Verrichtung, die dann nicht arbeitsrechtlich versichert ist (sofern die Tätigkeit diese Nachrungsaufnahme nicht hervorruft).

s12581705. März 20210x hilfreich

Siehe "Wer weiß denn sowas?" vom 04. 03. 21.

Sonnenwende05. März 20210x hilfreich

Da brauche ich nicht googeln - da genügt gesunder Menschenverstand. Eine Trinkflasche mit den Zähnen öffnen hat nichts mit der Kopiertätigkeit zu tun.

 

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