Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten.
Anders als in den meisten anderen Ländern darf die Kirche in Deutschland Steuern erheben. Schuld daran ist ein bekannter Franzose: Napoléon Bonaparte.
Wie bereits geschrieben, Napoleon Bonaparte, ist Schuld.
Schuld daran ist ein bekannter Franzose: Napoléon Bonaparte. Nach dem Koalitionskrieg gegen Preußen, Ende des 18. Jahrhunderts, mussten die weltlichen deutschen Fürsten ihre linksrheinischen Gebiete an Frankreich abtreten. Im Gegenzug erhielten sie Güter und Ländereien der Kirche, die bis 1803 vollständig enteignet wurde. Die Länder übernahmen im Gegenzug die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben. In den folgenden Jahren stiegen die Bevölkerungszahlen und damit auch die Zahlen der Kirchenmitglieder rasant und die Ausgaben explodierten. Schon bald wurde dem Staat die Unterstützung zu teuer. Gegen den Willen der Kirche führte er die Kirchensteuer ein, und legte damit die Finanzierung in die Hände der Kirchenmitglieder.
Weil gemäß Art. 137 der Weimarer Verfassung (kein Witz und auch kein Grund zur Zensur!) Körperschaften öffentlichen Rechts Steuern erheben dürfen. Und weil Deutschland auch ansonsten leicht rückständig ist, gerade was Steuern betrifft. Und damit man zweimal Klammlose verdienen kann, obwohl alles in eine Frage gepaßt hätte.