laut Lebensmittel-Informationsverordnung ist bei alkoholischen Getränken mit einem Alkoholvolumen von mehr als 1,2 Volumenprozent nicht erforderlich
Weil es bekannt ist, dass Bier davon sehr viel enthält.
Weil der Gesetzgeber dies nicht fordert.
Getränke mit mehr als 1,2% Alkohol brauchen nicht zu kennzeichnen