Beim Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dürfen Internet-Apotheken mit Sitz im Ausland künftig keine Rabatte mehr gewähren. Eine entsprechende Regelung hat der Bundestag beschlossen.
Die Regelung soll sicherstellen, dass immer der gleiche Preis für ein verschreibungspflichtiges Medikament gilt – unabhängig davon, wo ein Medikament gekauft wurde. Die stationären deutschen Apotheken sollen stärker vor der Online-Konkurrenz aus dem Ausland geschützt werden, da das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht auf im Ausland sitzende Apotheken anwendbar sei.
aufgrund der Preisbindung für Medikamente
Das Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) ist seit Mitte Dezember in Kraft und gebietet die verbindliche Preisbindung für Medikamente.