Einige Clan-Mitglieder beziehen Sozialleistungen, obwohl sie möglicherweise nicht bedürftig sind. Dies geschieht oft durch Sozialbetrug, bei dem falsche Angaben gemacht oder Vermögenswerte verschleiert werden.
Sozialleistungen sind nicht unbedingt an die dt. Staatsbürgerschaft gebunden. Die Mitgliedschaft in einem Clan wird normalerweise bei Antragstellung nicht abgefragt, egal ob Familien-Clan oder Gamer-Clan. Das gilt übrigens auch für kriminelle oder terroristsiche Vereinigungen. In den Sozialgesetzbüchern steht wohl auch nicht, dass Clan-Mitglieder keine Sozialleistungen erhalten dürfen. Man müsste also konkrete Tatbestände von Sozialleistungsbetrug nachweisen, um den weiteren Leistungsbezug zu verhindern und ggf. Rückzahlungen einzufordern.
Weil sie auf dem Papier mittellos sind und einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Wie bei allen anderen (*) auch: Weil sie einen Antrag gestellt haben und der positiv beschieden wurde.
(*) sowohl Antragsteller als auch staatliche Leistungen
Wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben, steht ihnen das zu.