Nach einem handfesten Streit mit seiner ehemaligen Freundin, mit der er mittlerweile verheiratet ist, wurde er zu einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt. Dieses Kontaktverbot gilt nach spanischem Recht trotz der Heirat weiterhin. Sollte er die Haft in Spanien nicht antreten, wird er zur Fahndung ausgeschrieben.
Weil er sich nicht an das Kontaktverbot mit seiner Freundin gehalten hat.
Wegen Missachtung der Justiz. Er hat sich nicht an ein sechsmonatiges Kontaktverbot gegenüber seiner damaligen Freundin gehalten.