2) Hier geht es weiter ...
Um Gebühren zu vermeiden, ist es ratsam, den Flug offiziell zu stornieren, anstatt einfach nicht zu erscheinen, und die Steuern/Gebühren aktiv zurückzufordern.
1) Die Antwort ist sooo umfangreich, dass ich zweimal antworten muss ! Fluggesellschaften dürfen keine pauschalen Strafgebühren verlangen, wenn Sie einen Flug nicht antreten („No-Show“), da dies laut BGH-Urteilen eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Stattdessen verfällt meist nur der Ticketpreis, während Sie Anspruch auf Erstattung von Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen haben, die nur bei tatsächlichem Flugantritt anfallen.
Wichtige Punkte zur Rechtslage: