Das Anti-Kater-Mittel darf nicht als Medizin beworben werden, generell schon.
Es darf weiter beworben werden, aber nicht mit dem Zusatz "Anti-Kater".
Tabletten können sich anfühlen wie Medizin, sind aber Lebensmittel, stellte das OLG Frankfurt/Main klar. Sie dürfen daher nicht damit beworben werden, Krankheiten zu heilen.