Weil sonst in späteren Generation die Gefahr bestehen würde das der Nachname aus sehr vielen Einzelnachnamen bestehen könnte.
Danke für die Frage, habe zwar keine Antwort aber wieder etwas gelernt.
Nur einer der Eheleute kann nach der Heirat bei der Namensänderung den Geburtsnamen dem Ehenamen anfügen. Ein gemeinsamer Doppelname ist daher nicht möglich. Besitzt einer der Ehegatten bereits vor der Hochzeit einen Doppelnamen ist eine Aneinanderreihung der Namen nicht möglich.
Wenn ein gemeinsamer Ehename bestimmt, und man zudem nicht auf den eigenen Nachnamen verzichtet werden soll, ist es möglich, dass ein Ehegatte nach der Eheschließung einen Doppelnamen führt.
Dieser ergibt sich aus dem Namen, welchen er vor der Eheschließung geführt hat, und dem gemeinsamen Ehenamen. Doppelnamen bei einer Eheschließung können also nur von einem Ehegatten geführt werden und zwar von dem, dessen Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist. Kinder aus gemeinsamer Ehe bekommen den Ehenamen als Geburtsnamen.
Näher begründet ist das in § 1355 BGB.