Ab dem Jahr 1998
im Jahr 1998
Die Urteile des Volksgerichtshofs und der Sondergerichte wurden erst im Jahr 1998 durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege rechtsverbindlich aufgehoben.
Das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 28. Mai 1998 hatte nicht alle Betroffenen erfaßt, erst mit dem Änderungsgesetz vom 17.05.2002 wurden alle bis dahin ausgeklammerten Personengruppen pauschal rehabilitiert.