Die Paulskirchenverfassung wurde am 28. März 1849 von der Frankfurter Nationalversammlung verabschiedet.
Sie war der erste Versuch, in Deutschland eine demokratische Verfassung für einen einheitlichen Nationalstaat zu schaffen. Die Paulskirchenverfassung sah unter anderem eine konstitutionelle Monarchie mit einem gewählten Parlament vor. Obwohl sie nie in Kraft trat, gilt sie als wichtiger Meilenstein in der deutschen Demokratiegeschichte.