Mit dem Jahreswechsel können Verbraucher ihren negativen Schufa-Eintrag schneller loswerden – und nicht wie bislang erst nach 36 Monaten. Wann wird das unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein?
Ab 2025 ist das möglich.
Das fängt mit dem Beginn des Neujahres an.
ab Neujahr 2025
vom 1. Januar 2025 an