In Deutschland ist es in den Brandschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt, wann eine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden muss. Die Verpflichtung einer Kommune zur Unterhaltung einer Berufsfeuerwehr richtet sich entweder nach der Einwohnerzahl oder dem Status einer Stadt (z. B. Kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen). In einigen Bundesländern ist eine Grenze von 100.000 Einwohnern festgelegt (z. B. in Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg). Allerdings unterhalten auch einige Städte eine Berufsfeuerwehr, obwohl sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet wären (z. B. Gießen, Lünen, Eisenach, Minden, Cuxhaven oder Iserlohn).