Wenn die Person von den Voraussetzung (geistig, moralisch und körperlich) nicht in der Lage ist eine Waffe führen zu dürfen und er Einträge im Führungszeugnis hat..
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1.geschäftsunfähig sind,
2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3.auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.