Bei manchen Abstimmungen geben die Abgeordneten ihre Stimme mit Handzeichen ab. Wenn aber dabei keine Mehrheit zu erkennen ist, gibt es einen "Hammelsprung". Dann müssen alle Abgeordneten den Parlamentssaal verlassen und anschließend durch eine von drei Türen wieder betreten. Bei der einen Tür wird ihre Stimme als Ja gezählt, bei der anderen als Nein und bei der dritten als Enthaltung. So kann ganz einfach gezählt werden, wie die Abstimmung ausgegangen ist.
Wenn es kein eindeutiges Ergebnis gibt.
Wenn das Abstimmungsergebnis nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
Wenn kein eindeutiges Ergebnis erkennbar ist.
wenn bei Abstimmungen das Ergebnis unklar ist.
Wenn das Abstimmungsergebnis nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann durch das Präsidium.