Wann kann man ein Geschenk zurück fordern?

bs-alf · 05. August 2019

Wann kann man ein Geschenk zurück fordern?

 

Antworten

Achimkirchner · 15. August 2019 · 0x hilfreich

zurückfordern kann man jederzeit.

locke061167 · 09. August 2019 · 0x hilfreich

Fordern kann man immer.

 

Bei groben Undank - wäre zu beweisen.

s125817 · 06. August 2019 · 0x hilfreich

Zurückfordern kann man immer ...

Nur_der_BTSV · 06. August 2019 · 0x hilfreich

es darf ein Schenkender sein Präsent zurückfordern, wenn sie oder er nach der Schenkung verarmt und sich sowie seine Familien nicht mehr versorgen kann. Bei einer Verarmung des Schenkenden muss der Beschenkte das Geschenk zurückgeben..

SHADOWAS84 · 06. August 2019 · 0x hilfreich

Bei Verarmung, aber im prinzip gilt was man wem schenk ist geschenkt.(zurückholen ist Diebstahl)

sunstar0210 · 06. August 2019 · 0x hilfreich

soweit ich weiss kann man ein Geschenk auch bei einer Scheidung zurückfordern 

Gommes · 06. August 2019 · 0x hilfreich

Danach darf ein Schenkender sein Präsent zurückfordern, wenn sie oder er nach der Schenkung verarmt und sich sowie seine Familien nicht mehr versorgen kann.

Karotte · 06. August 2019 · 0x hilfreich

Rechtsgrundlage ist § 528 BGB... allerdings gilt, das nur für teuere Geschenke: Schmuck, Geld oder Grundstücke...

k293295 · 05. August 2019 · 0x hilfreich

Entweder bei Verarmung/Bedürftigkeit des Schenkenden oder bei grobem Undank des Beschenkten. Die Frist dafür beträgt 10 Jahre.

fretterchen · 05. August 2019 · 0x hilfreich

Danach darf ein Schenkender sein Präsent zurückfordern, wenn sie oder er nach der Schenkung verarmt und sich sowie seine Familien nicht mehr versorgen kann. Bei einer Verarmung des Schenkenden muss der Beschenkte das Geschenk zurückgeben.

 
 

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