zurückfordern kann man jederzeit.
Fordern kann man immer.
Bei groben Undank - wäre zu beweisen.
Zurückfordern kann man immer ...
es darf ein Schenkender sein Präsent zurückfordern, wenn sie oder er nach der Schenkung verarmt und sich sowie seine Familien nicht mehr versorgen kann. Bei einer Verarmung des Schenkenden muss der Beschenkte das Geschenk zurückgeben..
Bei Verarmung, aber im prinzip gilt was man wem schenk ist geschenkt.(zurückholen ist Diebstahl)
soweit ich weiss kann man ein Geschenk auch bei einer Scheidung zurückfordern
Danach darf ein Schenkender sein Präsent zurückfordern, wenn sie oder er nach der Schenkung verarmt und sich sowie seine Familien nicht mehr versorgen kann.
Rechtsgrundlage ist § 528 BGB... allerdings gilt, das nur für teuere Geschenke: Schmuck, Geld oder Grundstücke...
Entweder bei Verarmung/Bedürftigkeit des Schenkenden oder bei grobem Undank des Beschenkten. Die Frist dafür beträgt 10 Jahre.
Danach darf ein Schenkender sein Präsent zurückfordern, wenn sie oder er nach der Schenkung verarmt und sich sowie seine Familien nicht mehr versorgen kann. Bei einer Verarmung des Schenkenden muss der Beschenkte das Geschenk zurückgeben.