Ausschluss säumiger Gesellschafter oder die Einziehung eines Geschäftsanteils, wenn dies im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist
Normalerweise sollte es im Gesellschaftervertrag geregelt sein.Gründe gibt es ja viele, wie geschäftsschädigendes Verhalten, Untreue usw.
Klar definiert ist, wenn der seine Einlage nicht leistet, das ist ein Grund der anerkannt ist.
Grundsätzlich braucht man aber schon etwas mehr Infos, um diese Frage konkret beantworten zu können.
Das muss im Gesellschaftervertrag geregelt sein
Da gibt es mehrere. z.B. Verlust bestimmter beruflicher Qualifikationen (Anwalt)