generell von 22 Uhr bis 6 Uhr besteht ein eingeschränktes Nachtflugverbot - je nach Flughafen mit Ausnahmen
Ein Nachtflugverbot ist ein durch Gesetz, Verordnung oder eingeschränkter Behördengenehmigung festgelegtes Flugverbot zum Immissionsschutz der Bevölkerung gegen Nachtfluglärm. Überflüge bleiben hiervon jedoch unberührt.