Da die Voraussetzungen vielfältig sind, hier nur die kurze Antwort: wenn man nach dem WoGG bzw. SGB bedürftig ist.
Wenn das Verhältnis zwischen Miete und Verdienst zu groß ist, dann hat man die Möglichleit bei der jeweiligen Gemeide einen Antag zu stellen. Generel kann es jeder beantragen, ob es angenommen wird liegt am Sachbearbeiter.
Jeder Bürger hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld
Personen die Hartz 4, Arbeitslose, Rentner die wenig Rente beziehen, etc....
Für Hamburg z.B. gibt es einen Online-Rechner für Wohngeld.
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11268762/
Da kann man seine Miete eingeben und sein Einkommen. Dann wird ausgerechnet ob und wie viel Wohngeld man bekommen kann. Das ersetzt aber nicht eine Beratung direkt bei der örtlichen Behörde.
Die Voraussetzungen hat der Gesetzgeber im Wohngeldgesetz (WoGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Die Wohngeldstelle, die es in jeder Gemeinde oder Stadt gibt, entscheidet darüber, ob bei einem Antragsteller diese Voraussetzungen gegeben sind und ein Wohngeldanspruch besteht.