Die Anzahl der Arbeitsjahre spielt keine Rolle. Für die Abschiebung ist lediglich der Aufenthaltsstatus relevant. Entweder verfügte die Person über keinen gültigen Aufenthaltstitel oder über eine Duldung.
Eine Duldung ist lediglich die temporäre Aussetzung der Abschiebung, die Personen bleiben grundsätzlich Ausreisepflichtig, können aber, nach vorheriger Genehmigung der Ausländerbehörde, auch arbeiten.
Arbeit allein schützt jedoch nicht vor Abschiebung, sondern nur ein entsprechender Aufenthaltsstatus.