Es dürfen keine künstlichen Aromen zugesetzt sein.
die Zugabe von künstlichen Aromen ist untersagt. Auch das Hinzufügen von Zucker ist streng reguliert: So dürfen nur maximal 0,5g pro Liter hinzugefügt werden.
Der Gin darf keine künstliche Aromen haben und der zugesetzte Ethanol darf ausschließlich landwirtschaftlichen Ursprungs sein.