Ich würde zuerst Mal an der Fragestellung an sich arbeiten aber dies nur am Rande erwähnt.
Ein Angeklagter darf sich immer selbst verteidigen außer ab der Instanz Landgericht, ab dort herrscht Anwaltspflicht !!
Der Angeklagte möchte keinen Anwalt der Ihn vertritt sondern selber dem Gericht alle fragen beantworten
wenn der Tatvorwurf ein Vergehen ist, das heißt bei Straftaten, für welche das Gesetz als Mindeststrafe Freiheitsstrafe unter einem Jahr vorsieht